Im Schatten des Ulmen/Fernandes-Plots baut der Staat neue Zugriffsrechte aus

vor 3 Monaten

Im Schatten des Ulmen/Fernandes-Plots baut der Staat neue Zugriffsrechte aus
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Fall Fernandes/Ulmen steht weiter auf brüchigem Fundament. In Deutschland wurde ein Verfahren wegen eines Fake-Accounts zunächst eingestellt, nachdem laut Staatsanwaltschaft angeforderte Unterlagen nicht übermittelt worden waren. In Spanien ist das Verfahren nach Angaben von Ulmens Anwälten ausgesetzt, weil eine notwendige notarielle Erklärung von Fernandes nicht vorlag; sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Zugleich gehen Ulmens Anwälte gegen die Spiegel-Berichterstattung gerichtlich vor. Sie erklären, ihr Mandant habe keine Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet, und bestreiten eine Reihe zentraler Darstellungen.

In einer solchen Lage wäre Zurückhaltung unbedingt naheliegend. Stattdessen liegt ein Gesetzentwurf vor, der weit über den Anlassfall hinausreicht. Im Zentrum steht der geplante § 98d StPO. Er soll Strafverfolgungsbehörden erlauben, biometrische Daten aus einem Strafverfahren, etwa ein Foto, automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet abzugleichen. Der Abgleich soll möglich sein, um einen Sachverhalt aufzuklären oder die Identität beziehungsweise den Aufenthaltsort eines Beschuldigten oder Zeugen festzustellen. Das Bundesjustizministerium begründet die Maßnahme mit schweren Straftaten und verweist darauf, dass öffentlich verfügbare Echtzeitdaten wie Webcams ausgeschlossen seien.

Hinzu kommt die niedrige Eingriffsschwelle bei der Anordnung. Nach Darstellung des Bundesjustizministeriums soll die Maßnahme von einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt angeordnet werden. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Der Republikanische Anwaltverein kritisiert genau das als schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins verschiebt der Entwurf das Machtgefälle deutlich zugunsten der Strafverfolgungsbehörden. Dort fällt die Formulierung vom „flächendeckenden Zugriff“ auf die visuelle Außenseite des digitalen Lebens. Das ist präzise beschrieben. Wer Bilder im Netz veröffentlicht, auf Plattformen auftaucht oder auf fremden Fotos erscheint, wird leichter Teil eines staatlichen Suchraums.

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