Die Grünen feiern das neue Verfassungsziel – und die Union weiß nicht, was sie wirklich beschließt

vor mehr als 1 Jahr

Die Grünen feiern das neue Verfassungsziel – und die Union weiß nicht, was sie wirklich beschließt
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Im Bundestag macht die Opposition der zukünftigen Regierung schwere Vorwürfe wegen ihres Schulden-Coups. Die Formulierung zur Grundgesetzänderung schreibe die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz fest und würde negative Konsequenzen für Deutschland bedeuten. CDU und CSU wiegeln ab und arbeiten sich weiter an der Behauptung ab, Klimaneutralität werde als Staatsziel in der Verfassung verankert. Juristisch stimmt diese Aussage nicht, wird betont – aber das ist im Endeffekt völlig egal. Denn der Schaden ist auch so gemacht.

Die Versuche der Union, die Ängste vor einem „Staatsziel Klimaschutz“ zu nehmen, gipfelten auch die letzten Tage schon in einer bemerkenswerten Argumentation: Im Grunde sei Klimaschutz nämlich bereits Staatsziel. Merz sagt im Bundestag: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ stünde „seit über dreißig Jahren“ im Grundgesetz und sei ein Verfassungsauftrag. Das Verfassungsgericht erfasse darunter auch „Klimaschutz und Klimaneutralität“. Daher ändere die Grundgesetzänderung gar nichts, behauptet Merz.

Eine Einschätzung, die angesichts der Auslegungsspielräume des Bundesverfassungsgerichts noch schlecht altern könnte – viele Juristen sind nach wie vor besorgt ob dieser schnellen Grundgesetzänderung. Sie fürchten, dass die Zielbestimmung für das Sondervermögen, das die „Klimaneutralität bis 2045“ als Maßgabe definiert, mindestens mit Blick auf die Mittel im Fonds zu Klagen von Umweltorganisationen führen könnte.

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