Die Bundesregierung hat Zahlen zu Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer offengelegt. Laut einer Antwort auf eine AfD-Anfrage sind seit Anfang 2023 insgesamt 429 anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend in die Länder gereist, aus denen sie einst geflohen waren. Mit 172 Personen stellen Iraker die größte Gruppe der Heimreisenden.
Unter den Reisenden waren insgesamt auch 102 Syrer und 37 Afghanen, die temporär ihre Heimatländer besucht haben. Dieselben Länder, wohlgemerkt, die offiziell als zu gefährlich für Abschiebungen gelten. Aktuell besteht keine gesetzliche Meldepflicht für solche Reisen. Die Dunkelziffer dürfte daher deutlich höher ausfallen.
Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer können rechtliche Konsequenzen haben. Nach dem deutschen Asylgesetz (§ 73 ff. AsylG) kann eine solche Reise zu einer Überprüfung des Schutzstatus führen, was im schlimmsten Fall den Widerruf des Schutzes und eine Aufenthaltsbeendigung nach sich ziehen könnte. Allerdings gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, solche Reisen zu melden.
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