Obwohl der konkrete Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht wurde, kursieren Informationen darüber, dass § 184k StGB verschärft bzw. ausgeweitet und ein neuer § 201b StGB ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll.
Doch was sind eigentlich „Deepfakes“? „Deepfakes“ sind Medieninhalte, also zum Beispiel Audio- oder Videoinhalte, die ziemlich echt wirken, es aber nicht sind. Sie werden mithilfe einer Künstlichen Intelligenz manipuliert oder erstellt. Dabei kann der Zuschauer bzw. Zuhörer kaum noch unterscheiden, ob es sich um eine Fälschung oder um ein Original handelt, da die technischen Möglichkeiten der KI zwischenzeitlich weit fortgeschritten sind.
Mit dem neuen Straftatbestand ist wohl ein neuer § 201b StGB gemeint. In dem Gesetzesentwurf soll den Betroffenen auch der Zugang zu Informationen über die Inhaber der Accounts, die Deepfakes verbreiten, erleichtert werden. Außerdem sollen Schadensersatzansprüche leichter durchsetzbar werden und die Betroffenen sollen sogar Account-Sperren durchsetzen können.
Bereits am 21. August 2024 gab es einen Gesetzesentwurf „zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsverletzungen vor Deepfakes“ des Bundesrates (Drucksache 20/12605). Dort ging es ebenfalls um einen neuen § 201b StGB. Die Bundesregierung lehnte diesen Entwurf jedoch ab, da bereits ausreichender Schutz unter anderem durch das Strafgesetzbuch und das Kunsturhebergesetz existieren würde, so die damalige Argumentation. Außerdem war man damals der Auffassung, dass die Formulierung des Paragrafen zu unbestimmt, also zu schwammig sei.
Nun erscheint es so, dass Hubig die Vorwürfe von Collien Fernandes nutzt, um diesen Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2024, wahrscheinlich in etwas abgeänderter Form, wieder ins Gespräch zu bringen bzw. die Änderung im Strafgesetzbuch vorzunehmen.
PUTINS KRIEG: Heftige Angriffe vor Nato-Gipfel! Russland feuert massiv auf Ukraine I WELT LIVESTREAM











