Die Berliner Staatsanwaltschaft untersucht, ob gegen den Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz ein Anfangsverdacht wegen Ehrverletzung besteht. Dies berichtet der Tagesspiegel. Grund dafür war eine Aussage von Scholz auf einer Party in Berlin Anfang Februar. Er soll den schwarzen Berliner CDU-Kultursenator Joe Chialo in einer Diskussion über die Migrationspolitik der CDU als „Hofnarr“ bezeichnet haben.
Der Vorfall ereignete sich kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar auf einer Feier des Unternehmers Harald Christ. Mehrere anwesende Journalisten bestätigten Scholz‘ umstrittene Wortwahl. Chialo selbst zeigte sich öffentlich „tief getroffen“ und beschrieb Scholz‘ Bemerkung als „herabwürdigend und verletzend“. Von Seiten der Union wurde die Auseinandersetzung nach Bekanntwerden zu einem Rassismus-Eklat gemacht. Scholz wies diese Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnete sie als „absurd und künstlich konstruiert“.
Obwohl unmittelbar nach Bekanntwerden mehrere Strafanzeigen gegen Scholz eingingen, bestätigte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht, dass sie bereits eine Prüfung aufgenommen hatte. Noch während des Wahlkampfes verweigerte die Behörde jede Auskunft mit dem Hinweis auf „die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung“. Angeblich habe ein „Mindestbestand an Belegtatsachen“ gefehlt, der eine Information der Presse gerechtfertigt hätte.
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