Heizungsgesetz bleibt unverändert: Das nächste gebrochene Wahlversprechen

vor 12 Monaten

Heizungsgesetz bleibt unverändert: Das nächste gebrochene Wahlversprechen
Bildquelle: Tichys Einblick

Die CDU hatte im Wahlkampf versprochen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), als Heizungsgesetz bekannt, „abgeschafft“ wird und durch eine vereinfachte, technologiefreundlichere Alternative ersetzt werden soll. Heizen solle demnach weiterhin auch in Form von Öl und Gas erlaubt bleiben. Die neue schwarz-rote Bundesregierung schrieb dieses Vorhaben schließlich auch im Koalitionsvertrag fest. Da bislang allerdings kein neues Gesetz das bisherige Heizungsgesetz aussetzt, gelten die Regeln, die von der Ampelregierung beschlossen wurden, weiter.

Konkret sieht das aktuelle Heizungsgesetz vor, dass ab dem 1. Juli 2026 in allen deutschen Großstädten die sogenannte 65-Prozent-Regel greifen soll. Das heißt: Jede neu eingebaute Heizung muss ab diesem Zeitpunkt zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Bürger in erster Linie auf Wärmepumpen setzen.

Auch Gasheizungen können weiterhin genutzt werden, wenn sie fähig sind, auch mit Wasserstoff betrieben zu werden. Bei diesen Heizungen gilt, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent der bereitgestellten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen, ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 dann auf 60 Prozent. Bis 2045 muss die Energie dann vollständig klimaneutral sein.

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