Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“-Post – jetzt ordnet das LKA den Vorfall unter Antisemitismus ein

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Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“-Post – jetzt ordnet das LKA den Vorfall unter Antisemitismus ein
Bildquelle: Apollo News

Am Dienstag, dem 12. November, durchsuchten Beamte des bayerischen Landeskriminalamtes die Wohnung des 64-jährigen Stefan Niehoff. Der Grund: Der 64-Jährige teilte ein Meme auf Twitter, das überspitzte Kritik an Wirtschaftsminister Habeck übte. Das Scherzbild zeigte eine Porträtaufnahme Habecks mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Für den Tag war ein „Aktionstag gegen Hasspostings“ des Bundeskriminalamtes (BKA) angesetzt – der Fokus dabei sollte das Vorgehen gegen antisemitische Äußerungen im Internet sein. Auch dieser Fall lief darunter – wo hier allerdings der Bezug zum Thema Antisemitismus sein soll, erschließt sich nicht.

Das LKA Bayern erklärt gegenüber Apollo News, dass „alle Durchsuchungen in Bayern“ an diesem Aktionstag einen „antisemitischen Bezug“ gehabt haben sollen – auch der Fall Niehoff wird also unter Antisemitismus eingeordnet und der Einsatz als Vorgehen gegen Antisemitismus gewertet. Wie genau das begründet werden soll, ist völlig schleierhaft.

Doch die für Herrn Niehoff zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg erklärte, dass gegen Herrn Niehoff „ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gemäß §§ 185, 188 StGB geführt wird.“ Das sind lediglich Beleidigungs-Paragrafen. Es gibt also keine Ermittlungen wegen einer antisemitischen Volksverhetzung. Apollo News liegen die vollständigen Unterlagen zum Fall von Herrn Niehoff vor, daraus ergibt sich ebenfalls kein Bezug der Ermittlungen zum Thema Antisemitismus – lediglich vom Post gegen Robert Habeck ist dort die Rede.

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