Hausdurchsuchung: Staatsanwaltschaft weiß nicht, wie IB-Aktivisten unbemerkt nach Deutschland einreisen konnten

vor etwa 1 Jahr

Hausdurchsuchung: Staatsanwaltschaft weiß nicht, wie IB-Aktivisten unbemerkt nach Deutschland einreisen konnten
Bildquelle: Apollo News

Am Montag wurden im Zuge eines Ermittlungsverfahrens bei Mitgliedern der Identitären Bewegung (IB) Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dies wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft München I sowie dem bayerischen Innenministerium gegenüber Apollo News bestätigt. Der zugehörige Durchsuchungsbeschluss wurde vom Amtsgericht München ausgestellt.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Durchsuchung mit dem Umstand, „dass die Beschuldigten, entgegen einer (befristeten) polizeilichen Ausreiseuntersagung, am 17.05.2025 an einer Veranstaltung der ‚Identitären Bewegung‘ in Mailand teilgenommen haben sollen“. Weiter schrieb die Behörde: „Sollte dies zutreffen, droht ihnen nach dem Passgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.“ Doch eine Frage konnte die Staatsanwaltschaft bisher nicht klären: Wie gelangten die IB-Mitglieder nach der verbotenen Ausreise wieder zurück nach Deutschland?

Die Staatsanwaltschaft München erklärte gegenüber Apollo News, dass drei der fünf Beschuldigten „bereits bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland angetroffen“ werden konnten, jedoch reisten „zwei weitere Beschuldigte“ auf „bisher nicht näher geklärtem Weg wieder ein“. Daher wurden bei diesen beiden Mitgliedern „heute richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen, unter anderem auch an der Adresse der Studentenvereinigung ‚Danubia‘ in München“. Die andere Durchsuchung erfolgte im Landkreis Forchheim, wie die Staatsanwaltschaft weiter verlauten ließ. Festgenommen wurde niemand, lediglich „Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone, sind nunmehr auszuwerten“.

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