Die Bundesregierung hat den Entwurf für ihr neues Heizungsgesetz beschlossen – und kassiert dafür scharfe Kritik vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR). Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung bemängelt erhebliche handwerkliche und praktische Probleme des Entwurfs. Das Gesetz soll eigentlich das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung vereinfachen.
Mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz will die schwarz-rote Koalition zentrale Teile des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zurücknehmen. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Eigentümer sollen künftig wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heiztechnik bekommen – auch neue Öl- und Gasheizungen sollen weiter möglich bleiben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach nach dem Kabinettsbeschluss von „weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit“.
In der Kabinettvorlage heißt es, dass die rechtsförmliche und rechtssystematische Prüfung durch das Bundesjustizministerium wegen des engen Zeitrahmens nicht abgeschlossen werden konnte. Gleichzeitig kritisiert der Normenkontrollrat in seiner schriftlichen Stellungnahme die Beteiligungsfrist für Länder und Verbände von lediglich vier Tagen. Der Regelungsentwurf enthalte „viele grundlegende Änderungen“ und sei „technisch anspruchsvoll, sehr komplex und schwer verständlich“. In den Kabinettunterlagen heißt es formal zunächst, der Normenkontrollrat habe „keine Bedenken erhoben“. Die beigefügte Stellungnahme liest sich allerdings völlig anders.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











