„Haben über Beziehungen der Partei in die rechtsextremistische Szene berichtet“: So kurios begründet die ARD die Nicht-Einladung der AfD

vor etwa 1 Jahr

„Haben über Beziehungen der Partei in die rechtsextremistische Szene berichtet“: So kurios begründet die ARD die Nicht-Einladung der AfD
Bildquelle: NiUS

Während Anne Will es rückblickend als Fehler ansehen will, kaum AfD-Politiker in ihre Talkrunden eingeladen zu haben, rechtfertigt das Erste die Benachteiligung der Partei mit seltsamen Begründungen. Das ZDF beruft sich sogar ausdrücklich auf die längst zurückgenommene Bewertung des Verfassungsschutzes.

Seit ihrer Gründung 2013 wird die Alternative für Deutschland (AfD) vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk feindselig behandelt. Die Berichterstattung fällt fast ausschließlich zuungunsten der Partei aus, schon zu Zeiten des Gründers Bernd Lucke, von Frauke Petry und Jörg Meuthen wurde sie als „rechtsextrem“ diffamiert. Wurden AfD-Politiker in Talkshows eingeladen, was nur sehr selten der Fall war, dann um von einer Phalanx aus Gegnern inklusive des Moderators beschimpft und mit Vorwürfen der Russland-Nähe und des Rechtsextremismus überhäuft zu werden oder sich für zehn Jahre alte Zitate von Parteifreunden rechtfertigen zu müssen.

Meistens kommen sie allerdings gar nicht erst zu Wort. 2022 hatte sie etwa nur 0,4 % der Talkshow-Auftritte, obwohl sie in Umfragen bei rund 15 Prozent Wählerzustimmung lag. 2023 wertete NIUS die Auftritte von Politikern im ersten Halbjahr in den fünf führenden politischen Talkshows Markus Lanz, „Hart aber fair“, „Maybrit Illner“, „Maischberger“ und Anne Will aus. In 155 Talkshows mit insgesamt 240 Politikerauftritten entfielen gerade mal zwei auf AfD, was weniger als einem Prozent der Auftritte gleichkam (0,8 Prozent).

Im ersten Halbjahr 2023 wurden nur zwei AfD-Vertreter in die großen Talkshows eingeladen.

Im Nachhinein sieht Anne Will das als Fehler, wie sie kürzlich in ihrem Podcast erzählte. „Das entspricht nicht dem Auftrag, den öffentlich-rechtliches Fernsehen hat.“ Die Nicht-Einladung sei im Rückblick stellenweise „gar nicht mehr richtig begründbar gewesen“.

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