„Gute Lobby, schlechte Lobby“ – wie die deutsche Energiepolitik zugunsten einer Branche verbogen wurde

vor 3 Monaten

„Gute Lobby, schlechte Lobby“ – wie die deutsche Energiepolitik zugunsten einer Branche verbogen wurde
Bildquelle: Apollo News

Am kommenden Samstag ziehen Fridays for Future wieder durch die Innenstädte, um gegen „Klimakiller“ und „fossile Lobbyisten“ zu demonstrieren. Gleichzeitig steht die neue Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche am Pranger, weil sie sich Energieexpertise aus der Industrie ins Haus holt. Wer die Berichterstattung verfolgt, könnte meinen: Hier kämpft die Zivilgesellschaft heroisch gegen die letzten Überreste eines fossilen Kartells, das die Energiewende blockiert.

Doch schaut man von den Transparenten weg und in die Gesetzestexte hinein, ergibt sich ein anderes Bild: Die größten, rechtlich abgesicherten Sondervorteile genießt längst nicht mehr die Gas‑ oder Kohlebranche, sondern die Industrie der EEG‑Profiteure. Und ausgerechnet ihre Strukturen sind erstaunlich schlecht ausgeleuchtet.

Offiziell ist das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) ein Fördergesetz, mit dem „im Interesse des Klima‑ und Umweltschutzes“ der Ausbau von Wind‑ und Solarenergie vorangetrieben werden soll. In § 2 EEG 2023 geht der Gesetzgeber noch weiter: Strom aus erneuerbaren Energien liege „im überragenden öffentlichen Interesse“ und diene „der öffentlichen Sicherheit“. Diese Formulierung ist kein rhetorisches Ornament, sondern ein juristischer Brecheisen‑Satz – mit weitreichenden Folgen für Genehmigungsbehörden, Umwelt‑ und Denkmalschutz.

Parallel dazu finden sich im EEG und im umliegenden Regelwerk eine ganze Reihe von Mechanismen, die ökonomisch ziemlich einseitig funktionieren:

• Einspeisevorrang und Vergütung für Nichtlieferung: Wind- und Solaranlagen haben Vorrang beim Netzzugang; müssen sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden, erhalten sie dennoch eine Vergütung („Geisterstrom“). Das Erzeugungsrisiko wird damit nicht vom Investor, sondern von Netzbetreibern und letztlich Stromkunden getragen.

• Privilegierter Netzanschluss: Der Anschluss neuer EEG‑Anlagen wird beschleunigt und ein erheblicher Teil der Infrastrukturkosten über die allgemeinen Netzentgelte sozialisiert. Für klassische Erzeuger gelten strengere Maßstäbe – auch das verschiebt systematisch Risiken und Kosten.

• Garantierte Renten über Festvergütungen und Ausschreibungsdesign: Die kleinteilige Ausgestaltung der Vergütungssätze, Ausschreibungsvolumina und Befreiungstatbestände ist nachweislich geeignet, „ökonomische Renten spezifisch und gleichsam maßgeschneidert an gewünschte Gruppen zu vergeben“, wie Ökonomen es formulieren. Privilegierte Gruppen entwickeln eine starke Eigendynamik, weitere Sonderregeln einzufordern.

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