Die Arbeit wurde 2005 an der Universität Münster eingereicht, eine abschließende Bewertung der Vorwürfe durch die Hochschule steht bislang aus. Nach Darstellung Webers enthält die Dissertation „zumindest 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente“. Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf der Analyse des Gutachters.
Weber stützt seine Untersuchung nach eigenen Angaben auf eine softwaregestützte Überprüfung. Zum Einsatz kamen unter anderem die Programme „Turnitin Similarity“ und „WCopyfind“. Darüber hinaus verweist das Gutachten auf einen sogenannten zitationsbasierten Analyseansatz. Dieser gehe über reine Textähnlichkeitsprüfungen hinaus und berücksichtige insbesondere identische Zitierfehler, übereinstimmende Literaturangaben sowie strukturelle Parallelen zu früheren wissenschaftlichen Arbeiten.
Im Gutachten werden zahlreiche Einzelbeispiele aufgeführt. So nennt Weber wiederkehrende Abweichungen bei Autoren- und Titelschreibweisen, darunter Schreibweisen wie „Kahnemann“ statt „Kahneman“ oder „La Berge“ statt „LaBerge“. Auch fehlerhafte oder unvollständige Literaturangaben – etwa bei Seitenzahlen, Herausgebern oder Buchtiteln – werden dokumentiert. Laut Weber seien diese Fehler bereits in älteren Dissertationen aus dem gleichen wissenschaftlichen Umfeld enthalten gewesen.
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