Unter dem Motto „Zusammen wachsen“ möchten die Grünen ihr Wahlprogramm veröffentlichen. Schon jetzt ermöglicht ein Entwurf Einblicke in die Vorhaben, Versprechen und Forderungen der Partei. Ein kurzer Absatz fällt dabei besonders auf: Unter der Überschrift „Für IT-Sicherheit und gegen systematische Desinformation“ werden zahlreiche Vorhaben zur Bekämpfung von Falschinformationen dargelegt. „Die großen Medienplattformen werden wir in die Pflicht nehmen, wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformation vorzunehmen“, heißt es da etwa.
Man geht sogar noch weiter: „Die systematische Verbreitung von Desinformation im Auftrag eines fremden Staates wollen wir strafrechtlich“ verfolgen. Was genau Desinformation in diesem Kontext sein soll, wird nicht weiter definiert. Zur Bekämpfung von „systematischer Desinformation und organisierter Kriminalität sowie dem grenzenlosen Ausweiten von Hass und Hetze durch Bots, anonymisierte Accounts“ sollen effektive „Möglichkeiten der deutschen Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum“ verbessert werden.
Die Behörden sollen also weitreichende Befugnisse bei der Verfolgung der angesprochenen Delikte bekommen, wenngleich weder Desinformation noch Hass und Hetze eindeutig strafrechtlich relevant sind. Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag hielt dazu in einer Auswertung fest: „Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar“ – es sei denn, er überschreitet juristisch relevante Grenzen, beispielsweise im Fall der Volksverhetzung.
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