Es sind also keine deutschen „Ortskräfte“ gemäß dem immer noch nicht abgeschlossenen Ortskräfteverfahren der Bundesregierung, die da aus Afghanistan bzw. der pakistanischen Hauptstadt Islamabad eingeflogen werden. Was sie dann sind, das erfahren wir nicht so genau. Der Persönlichkeitsschutz ginge vor. Die Rede ist von „besonders gefährdeten Personen“. Aber wer stellt das eigentlich fest? Und wer bestimmt, wer überhaupt einen solchen Antrag stellen kann? Wer kontrolliert den Zugang zu den ohne Zweifel begehrten Plätzen im Bundesaufnahmeprogramm? Die Antwort kommt, wenn auch in sehr rudimentärer Fassung, von der Bundesregierung selbst.
In der Woche vom 18. September 2023 wollte der Abgeordnete Jürgen Hardt (CDU) in der Fragestunde der Bundesregierung die Liste der „meldeberechtigten Stellen“ erfragen, die laut Auswärtigen Amt an einer Schlüsselstelle sitzen, was Ausreisen aus Afghanistan angeht. Er erhielt zwar eine längere, aber doch keine definitive oder befriedigende Antwort vom Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Thomas Bagger.
Unbefriedigend blieb sie vor allem für die Öffentlichkeit. Denn Bagger verkündete, dass die Bundesregierung „nach sorgfältiger Güterabwägung zu der Auffassung gelangt [sei], dass eine Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen kann“. Die Antwort auf diese doch recht simple Frage wurde „als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ‚VS – VERTRAULICH‘“ eingestuft. Und das wurde mit der „fortgesetzten Funktionsfähigkeit und Umsetzung des Verfahrens“ begründet.
Die Kenntnisnahme könne „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ schädlich sein, heißt es dann noch weiter. Starker Tobak, dabei wollte Hardt doch nur wissen, wer den Einreiseprozess in Pakistan maßgeblich mitgestaltet, zum Beispiel in der Form, dass einer einen kennt, der einen kennt, der einen Platz im Flieger nach Deutschland zu vergeben hat. Solche Konnexion dürfte in der Region harte Währung sein. Sie zieht eine erhebliche Privilegierung bestimmter Personen nach sich. Die Fliegerplatz-Spender werden quasi zu Prinzen in Islamabad. Interessant wäre dann doch, vor allem aus deutscher Sicht, wer hier solche Macht über Menschen erringt.
Man erfährt dann immerhin noch, dass das Auswärtige Amt in diesem Fall auf „geeignete zivilgesellschaftliche Organisationen“ zurückgreift, zumal bewährte Organisationen wie der UNHCR „aufgrund der Lage in Afghanistan“ nicht in Frage kämen. Das ist schon wieder erstaunlich. Den „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ wird also eine Tätigkeit in Afghanistan zugeschrieben, die ein UNHCR nicht leisten kann. Weiterhin handelt es sich bei diesen Organisationen „teilweise um Nichtregierungsorganisationen mit nur wenigen Mitarbeitenden“, und gerade aus diesem Grund verweigerte man hier die parlamentarische Antwort: Weil die Persönlichkeitsrechte der NGO-Betreiber, deren Namen jeder leicht recherchieren könne, sonst in Gefahr wären. Auch die Arbeit in Afghanistan sei nicht ungefährlich. Aber dass die Taliban deutsche Regierungsantworten lesen, muss man eher nicht annehmen.
Und so ist der Hauptgrund für das Verschweigen der NGO-Namen: „Auch in Deutschland wirkt das Thema Migration aus Afghanistan polarisierend.“ Das ist der wahre Grund, aus dem die Helfer der Bundesregierung in diesen Dingen verborgen bleiben, oder im AA-Sprech: weil sonst die „funktionsgerechte und adäquate Aufgabenwahrnehmung sowie Grundrechte Dritter“ gefährdet wären. Funktionieren des Staates und Partikularrechte stehen hier vor dem Erkenntnisinteresse der Öffentlichkeit.
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