Die Entscheidung fällt am kommenden Dienstag. Dann geht die geplante Änderung des Grundgesetzes durch den Bundestag. Erhält der Antrag auf Aufweichen der Schuldenbremse im Parlament eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, ändert dies die Verfassung. Zwar haben die Grünen mit markigen Worten erklärt, dem nicht zustimmen zu wollen. Doch damit dürften sie eher ihren Preis hochgetrieben haben. Davon profitiert dann auch jemand, dem es bereits unter der Ampel gut gegangen ist.
In der jüngsten Sitzung hat die grüne Fraktion einen eigenen Entwurf für eine bremsenlose Verfassung erarbeitet. Der enthält zwei Schlüssel-Forderungen. Zum einen sollen die Ausgaben für die Verteidigung nur dann aus den Regeln der Schuldenbremse genommen werden, wenn diese 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes überschreiten. Union und SPD hatten sich auf 1 Prozent geeinigt. Das klingt nach finanzpolitischer Verantwortung, weil die kommende “große Koalition” dann geringere Summen aus den Regeln der Schuldenbremse nehmen könnte – und somit an anderer Stelle mehr Geld für Konsumausgaben zu haben. Etwa für den Sozialstaat.
Doch es klingt nur nach finanzpolitischer Verantwortung. Dafür sorgt die zweite Forderung. Nach dieser soll der Begriff der “Verteidigungsfähigkeit” neu definiert werden. Dazu sollen nach dem Willen der Grünen künftig gehören, wörtlich: die Finanzierung von “Systemen kollektiver Sicherheit, Ausbau nachrichtendienstlicher Fähigkeiten, Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, Maßnahmen der Auslandshilfe im Krisenfall, die Stärkung internationaler Organisationen zur Friedenssicherung und der Schutz der Zivilbevölkerung, außerdem der Schutz der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur”.
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