Die Grünen fordern eine bundesweite Mietpreisbremse. Die aktuelle Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten, die als angespannter Wohnungsmarkt gelten, zum Beispiel München, Berlin oder Nürnberg. Sie sieht vor, dass bei der Neuvermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Im Juni 2025 einigte sich der Bundestag auf eine Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2029.
Das aktuelle Modell bezeichnete der Grünen-Politiker Till Steffen laut dpa als „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Die Partei kritisiert in ihrem Papier, das in der kommenden Woche im Bundestag verhandelt werden soll, die Vorschläge von Justizministerin Hubig als unzureichend. Diese stellten „das absolute Minimum“ dar, was notwendig sei, um gegen hohe Mieten vorzugehen. Laut einem ersten Entwurf der Ministerin sollen kurzzeitige Vermietungen nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie höchstens sechs Monate dauern.
Eine Befristung soll nur dann gestattet sein, wenn seitens des Vermieters ein besonderer Grund vorliegt, wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtete. Dazu gehören beispielsweise Praktika, Montagearbeiten oder andere berufliche Gründe. Außerdem sollen Vermieter unaufgefordert angeben, wie hoch der Zuschlag ist, den sie verlangen wollen, wenn sie eine Wohnung möbliert vermieten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











