Am 11. Februar 2025 trat mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) eine neue europäische Verpackungsverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bislang geltende Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und soll ab 2026 unmittelbar und verbindlich in allen EU-Staaten gelten. Ihr erklärtes Ziel lautet, Verpackungsabfälle zu verringern, Recyclingquoten zu erhöhen und Wiederverwendung stärker zu forcieren.
Die EU argumentiert, dass der Verpackungsmüll erheblich zugenommen habe und Umweltprobleme verschärfe. Dementsprechend seien drei Hauptziele vorgesehen:Vermeidung von Verpackungsabfällen, die Produktion weniger unnötiger Verpackungen sowie die Herstellung optimierter Produktverpackungen. Zudem erhofft man sich den Ausbau von Wiederverwendungssystemen durch Vorgaben für Mehrwegverpackungen und -lösungen.
De facto wird unter grünem Deckmantel die Wirtschaft aber ein weiteres Mal schwer belastet. Die Bürokratie soll weiter aufgebläht und die Unternehmen mit unnötigen Kosten überzogen werden. Die konkreten Vorteile für den Verbraucher bleiben indes nebulös. Insgesamt gilt die PPWR als Baustein zum europäischen „Green Deal“. Da die Maßnahme von der EU als Verordnung umgesetzt wurde, wird sie weitgehend binnen 18 Monaten – also bis zum August 2026 – Direktwirkung auch auf das deutsche Recht entfalten.
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