Der Goldpreis eilt von einem Rekord zum nächsten. Allein in den vergangenen vier Wochen legte er mehr als zehn Prozent zu und notierte am Freitag bei fast 3227 Euro – knapp 1000 Euro mehr als vor zwölf Monaten. Viele fragen sich, ob sie noch auf den Zug aufspringen sollen. Aber nicht jede Investitionsmöglichkeit ist gleichermaßen geeignet. Die physischen Anlageformen reichen vom Edelmetall als Goldbarren, Münzen oder Schmuck im Schrank zuhause oder im Bankschließfach bis zur Einzel- oder Sammelverwahrung im Banktresor. Daneben gibt es Edelmetallkonto, Edelmetall-ETFs mit physischer oder ohne physische Hinterlegung sowie einzelne Goldminenaktien. Jedes Produkt hat Vor- und Nachteile, die man sich vor einer Anlageentscheidung durch den Kopf gehen lassen sollte.
Wegen des Diebstahlrisikos oder der Möglichkeit eines Brandes sollte man seinen physischen „Goldschatz“ eigentlich nicht zu Hause aufbewahren. Ein Schließfach ist zwar ein sicherer und relativ preiswerter Aufbewahrungsort, und die Tresorräume sind in der Regel gegen Feuer und Elementarschäden geschützt, aber die darin gelagerten Gegenstände sind durch die Hausratversicherung nicht versichert. Im Fall des Falles steht man also ohne da, wenn man nicht eine separate Versicherung abgeschlossen hat. Bei größeren Mengen bietet sich auch die Lagerung in einem Zollfreilager an, weil dort die bei sonstigen Transaktionen mit Silber, Platin und Palladium in voller Höhe zu zahlende Mehrwertsteuer nicht fällig wird. Goldbarren und Münzen sind dagegen in der EU stets mehrwertsteuerfrei. Eine Wertsteigerung zwischen Kauf und Verkauf ist ab einer Haltedauer von zwölf Monaten bei allen Metallen steuerfrei.
Bei einem Metallkonto erwirbt der Anleger einen Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold, welches bei dem entsprechenden Institut verwahrt wird. Damit entfallen sowohl die Kosten für die physische Lagerung als auch die Mehrwertsteuer (Silber, Platin und Palladium). Rechtlich gilt das Konto als Forderung gegenüber der Bank; das heißt, das Metall erscheint in der Bilanz des Instituts als Aktivposten, die Ansprüche des Anlegers als Passivposten. Die Abwicklung von Kauf- und Verkaufsaufträgen oder Transfers ist hier vergleichsweise kostengünstig. Allerdings hat man sich das Insolvenzrisiko des Instituts eingekauft.
Neben dem physischen Goldhandel sind börsengehandelte Fonds – sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) – sowie Zertifikate häufig genutzte Produkte, die besonders kostenseitig attraktiv sind. Während ETFs als Sondervermögen außerhalb der Bilanz des Emittenten geführt werden, sind Zertifikate rechtlich vom Institut emittierte Schuldverschreibungen, mit denen man wiederum ein Insolvenzrisiko trägt. ETFs sind also eigentlich vorzuziehen. Besonders physisch gedeckte Gold-ETFs sind beliebt, da diese den Goldpreis mehr oder weniger eins zu eins abbilden und das Investment durch die Hinterlegung physischer Barren bei einer unabhängigen Verwahrstelle abgesichert sind. Die Vorteile solcher ETFs sind neben den geringen Kosten die hohe Liquidität und die einfache Handelbarkeit. Steuerlich werden sie (wegen der Hinterlegung) wie physisches Gold behandelt.
Eine indirekte Möglichkeit von Goldanlagen sind Aktien von Minengesellschaften. Diese Unternehmen profitieren im aktuellen Marktumfeld überproportional von steigenden Goldpreisen, da die Margen der Goldproduzenten mit jedem Preisanstieg wachsen. Anleger erzielen so einen Hebeleffekt, der sich bei fallenden Kursen gegen den Anleger wirkt. Hier handelt man sich zudem andere Risiken ein – wie einen Regierungswechsel oder Enteignungen in den Förderländern. Minenaktien gelten daher als spekulativ.
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