Ein wenig Rechtskunde vorweg: Grundgesetz Art 2. (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Art 20 (2) lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Mit anderen Worten: Der Staat hat das Gewaltmonopol. Selbstjustiz hat in diesem Rechtsstaat nicht zu suchen. Wer – aus welchen ideologischen oder vermeintlich „hehren“ Gründen auch immer – danach trachtet, andere zu verletzten oder gar zu töten, muss mit der Härte des Rechtsstaates rechnen.
Für linksextreme Schlägertrupps scheint das nicht zu gelten. Unter dem Deckmantel ihres Kampfes gegen Faschismus und unter Inkaufnahme tödlicher Verletzungen dreschen sie auf Rechtsextreme ein. Wenn der Rechtsstaat sie schließlich zur Verantwortung zieht, inhaftiert, verurteilt, dann marschiert ein intellektuell windiges Heer an mehr oder weniger unbedeutenden linken, roten, grünen und pseudoliberalen Politikern und Aktivisten auf, um sich gegenseitig in der Solidarität für die Schläger zu überbieten. Genug der abstrakten Ausführungen. Was ist Sache?
Die selbsternannte Antifa-Kämpfern Lina E. (heute 30) hatte sich spätestens 2018 der kriminellen Vereinigung mit dem Namen „Hammerbande“ angeschlossen; sie war zwischen 2018 und 2020 an drei Überfällen auf Mitglieder der rechtsradikalen Szene beteiligt. Die Opfer wurden – mit einem Hammer als Waffe – teils schwer verletzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte Lina E. nach 98 (!) Verhandlungstagen schließlich im Mai 2023 wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt, sie aber auf freien Fuß gesetzt.
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