Gewerkschaftsbeiträge sollen ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Steuer abgesetzt werden können. Auch die Steuervergünstigung für Parteispenden soll erhöht werden.
Die Bundesregierung rechnet durch die Änderung mit jährlichen Steuermindereinnahmen von etwa 160 Millionen Euro. Die Neuregelung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das der Bundestag am Donnerstag (4.Dezember) beschließen wollte.
Bislang wirken sich Beiträge an Gewerkschaften nur aus, wenn bei der Steuererklärung die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigen. Die Neuregelung entlaste Gewerkschaftsmitglieder spürbar, stärke die Gewerkschaften und mache eine Mitgliedschaft noch attraktiver, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Frauke Heiligenstadt.
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