Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will den Paragrafen 184k des Strafgesetzbuchs verschärfen, der die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellt. Einem Entwurf ihres Ministeriums zufolge soll künftig auch das Filmen oder Fotografieren von bekleideten Körperteilen wie dem Po und der weiblichen Brust verboten werden. Bisher gilt das nur für Aufnahmen dieser Körperteile in Unterwäsche, wenn jemand die Kamera gezielt in den Ausschnitt oder unter den Rock richtet.
Laut dem Gesetzentwurf, den der Journalist Benjamin Stibi auf X veröffentlicht hat, plant die SPD-Politikerin, dieses Verbot auch auf Po- oder Brustfotos auszuweiten, bei denen kein bisschen Haut zu sehen ist. Demzufolge droht demjenigen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, der eine Bildaufnahme herstellt, die „in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diesen Plan als deutlich zu weitgehend. Zwar dürfe der digitale Raum keine strafrechtsfreie Zone sein, und der Schutz vor digitaler Gewalt sei – wie der Schutz vor physischer Gewalt – eine Kernaufgabe des Strafrechts. Hubigs Entwurf „schießt jedoch über das Ziel hinaus“, schreibt Rechtsanwalt Prof. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im DAV, in einem Statement gegenüber dem Fachmagazin LTO.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











