Nach der NIUS‑Berichterstattung über eine geplante Reform des Baurechts regt sich breite Kritik. Juristen und Politiker bezeichnen den Gesetzentwurf als verfassungswidrig. Sie kritisieren den Entwurf als „ideologische Besiedlungspolitik“ und als einen Angriff auf Eigentums- und Meinungsfreiheit sowie die wirtschaftliche Privatautonomie.
Wie NIUS am Donnerstag enthüllte, plant SPD-Bauministerin Verena Hubertz ein Gesetz, das Kommunen ermöglicht, bei potenziellen Hauskäufern eine Gesinnungsprüfung durchzuführen – und dabei auch auf Ermittlungsbehörden und Geheimdienst zurückzugreifen. So sollen Gemeinden beim Verfassungsschutz anfragen können, ob Verdachtsmomente dafür vorliegen, dass potenzielle Immobilienkäufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgen. Wenn die Behörde entsprechende Indizien sieht – und dafür reichten in vergleichbaren Fällen teilweise schon regierungskritische Internet-Posts – erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht, kann also dem Interessenten beim Kauf der Immobilie zuvorkommen.
Wolfgang Kubicki, derzeit Kandidat um den Parteivorsitz der FDP, kritisiert das geplante Gesetz gegenüber NIUS scharf: „Das Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz garantiert nicht nur den Besitz, sondern auch den Erwerb und die Veräußerung von Eigentum. Ein Vorkaufsrecht unter Bezug auf die weltanschauliche Ausrichtung eines Erwerbers dürfte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig sein.“
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