In Düsseldorf war ein Polizist, der sich zur Frau erklärt hatte, vom Polizeipräsidium wegen Betrugs angezeigt worden. Denn die Vorgesetzte vermutete, dass der ehemalige Polizist nur seinen Geschlechtseintrag wechseln wollte, um schneller befördert zu werden (Apollo News berichtete). Das hatte der Betroffene, als er noch als Mann lebte, auch so gegenüber Kollegen gesagt. Der Anwalt der „Polizistin“ tat diese Bemerkung im Nachhinein als Witz ab. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun jedoch eingestellt, weil sie keinen Betrugsverdacht sieht, wie die Rheinische Post am Donnerstag berichtete.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Prüfvorgang eingeleitet und noch nicht gegen die Polizistin ermittelt. Eine Sprecherin sagte gegenüber dpa: „Das Verfahren wurde mangels Strafbarkeit eingestellt.“ Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger darüber berichtet.
Die Polizeipräsidentin nimmt der „Polizistin“ den Geschlechtswechsel nicht ab, weil die Person nur ihren Vornamen änderte, aber äußerlich weiter wie ein Mann wirkt. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht allerdings vor, dass eine bloße Selbstauskunft auf dem Standesamt für den Geschlechtswechsel reicht. Äußerliche Änderungen sind nicht erforderlich.
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