Es geht in Deutschland schon längst nicht mehr darum, ob man noch seine Meinung sagen kann. (Kann man nicht gefahrlos, immer kann die Staatsanwaltschaft klingeln.) Es geht inzwischen darum, ob man noch die objektiven Fakten benennen und berichten darf. Und ob Gerichte bereit sind, die objektiven Fakten gegen Zeitgeist und Ideologie zu verteidigen. Es gibt solche mutigen Richter, aber insgesamt ist der Trend bedrückend und gefährlich.
Daniel Günther sagte bei Markus Lanz, er sitze dort nicht als Privatmann, sondern als Ministerpräsident. Als Ministerpräsident verunglimpfte Günther NIUS als „Feinde von Demokratie“. Hinterher behauptet Günther, das als Privatmann gesagt zu haben. Das Gericht gibt ihm Recht, obwohl es objektiv nicht stimmt.
NIUS berichtet darüber, dass das Arbeitsamt in Dortmund zu Iftar, also zum Fastenbrechen, eingeladen hat. So steht es im Betreff (!) der Einladung. Das Essen begann zum Fastenbrechen um 18:28 Uhr. Bebildert ist die Einladung mit einem Symbolfoto vom Fastenbrechen. Aber ein Gericht entscheidet, dass NIUS (vorerst) nicht behaupten darf, es sei eine Einladung zu Iftar, zum Fastenbrechen gewesen.
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