Nachdem X am Montag mitgeteilt hatte, sich gegen die Herausgabe von Nutzerdaten an deutsche Behörden wehren zu wollen, teilte die Plattform am Dienstag einen brisanten Fall mit. Laut der Abteilung für Regierungsangelegenheiten hat das Berliner Landgericht beschlossen, X müsse im Rahmen einer Studie Echtzeitdaten über Nutzerbeiträge an zwei deutsche Organisationen herausgeben.
Konkret geht es um eine angebliche Untersuchung von Democracy Reporting International und der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl Zugriff auf Nutzerdaten erwirkt hatten. Das Gericht sei der Klage gefolgt, „ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass in dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, erklärte die Plattform.
X müsse den Organisationen daher uneingeschränkt Zugang zu den Nutzerdaten gewähren, „was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt“ und „die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“, hieß es in dem Beitrag außerdem.
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