Gericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen

vor 12 Monaten

Gericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen
Bildquelle: NiUS

Die Bundesregierung muss einer Afghanin und ihren 13 Familienangehörigen Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, weil eine entsprechende Zusage gemacht worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen entschieden.

Heißt: All die knapp 2400 Afghanen, denen die Bundesregierung Aufnahme zugesagt hatte und die in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland warten, müssten ein Visum bekommen, wenn das Urteil des Gerichts Bestand hat.

Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen. Grund für die Aufnahmepflicht in diesem Fall: Der Frau und ihrer Familie drohe die Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel