Der AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, Joachim Paul, darf nicht antreten. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat seinen Eilantrag abgelehnt. Der Wahlausschuss hatte Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Dazu war dem Wahlausschuss vom Landesamt für Verfassungsschutz eine Handreichung erteilt worden, in der die Verfassungstreue Pauls bezweifelt wurde. Anführt wurde, dass er sich in einer Bildungsveranstaltung um das Nibelungenlied gekümmert hat, von einem politisch fragwürdigen Kamerateam der Zeitschrift Compact beobachtet. Ähnliche, vermeintliche gegen die Verfassung gerichtete Indizien wurden zusammengetragen. Hauptargument ist, er fokussiere sich auf die „ethnokulturelle Identität“ als zentrales Zugehörigkeitsmerkmal zur Gemeinschaft. Mit anderen Worten: Deutsche stünden im Mittelpunkt seiner Bemühungen, nicht Zuwanderer und Ausländer.
Sein Walkreisbüro in Koblenz sei zu einer bedeutenden Veranstaltungs- und Vernetzungsörtlichkeit herangewachsen, in der Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ stattfänden. Hier wird also mit Begriffen operiert, die einer Überprüfung nicht standhalten, wie der politische Kampfbegriff „Neue Rechte“. Es galt bislang als verfassungskonform, sich politisch nicht-links oder nicht-grün zu verorten. In Rheinland-Pfalz kann dies neuerdings zum Verlust des passiven Wahlrechts führen, in dem der Begriff der Verfassungstreue ausgeweitet wird und jede kritische Position erfassen kann.
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