Razzia in der Redaktion: Wie die Bundesregierung das Politische aus dem Netz vertreiben will

vor 6 Monaten

Razzia in der Redaktion: Wie die Bundesregierung das Politische aus dem Netz vertreiben will
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Bundesregierung will eine EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber gemeine Münze ist dabei auch, dass das Bundesgesetz die EU-Verordnung an Schärfe noch einmal deutlich übertrifft. So scheint es auch in diesem Fall zu werden. Man bekommt den Eindruck, als befände sich eine Regierung im Krieg mit ihrem Volk, mit der einheimischen Publizistik, aber auch mit den neuen öffentlichen Marktplätzen, als da wären Facebook, Instagram, Google oder X. Den Eindruck konnte man schon beim Gesetz über digitale Dienste (GdD, auch Digital Services Act genannt, DSA) haben. Er wird gerade härter.

Seit dem 10. Oktober letzten Jahres gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO, nach dem Englischen „Transparency and Targeting of Political Advertising“ auch TTPA abgekürzt). Beobachter sagten schon zu diesem Zeitpunkt mögliche Turbulenzen voraus. Die Verordnung könne „für Parteien, Verbände, NGOs und Werbetreibende große Konsequenzen“ haben, schrieb das nicht gerade hyperkritische Online-Medium Table.Media. Auch Abgeordnete der Kartellparteien fragten im Bundestag besorgt nach den Auswirkungen auf Ortsverbände, Werbetreibende und Medien (Frage 77 der Grünen Anna Lührmann). Was passiert mit dem Ortsverband, der ein politisches Faltblatt veröffentlicht? Was mit einem Medium, das politische Inhalte darstellt und dann dafür wirbt? Die Frage der Grünen zeigt schon, dass TTPA grundsätzlich alle politischen Seiten betreffen kann.

Ein Hauptproblem an der Sache ist: Politische Werbung ist in dem Verordnungstext nur sehr vage definiert. Im Interview mit TE hat Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel daraus abgeleitet, dass nicht nur die Eigenwerbung politischer Parteien auf Online-Plattformen und in sozialen Medien verhindert werden soll, sondern nebenbei auch die Bewerbung politischer Inhalte – etwa durch Zeitungen, politische Magazine und Online-Medien – deutlich erschwert wird.

Einige große Plattformen haben auch selbst diesen Schluss aus der Sache gezogen, weil die Risiken (sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes als Strafe) auf sie nicht attraktiv wirken. Wen könnte es wundern? Meta und Google haben angekündigt, wegen der „undurchführbaren Anforderungen und rechtlichen Unsicherheiten“ gar keine Anzeigen zu „politischen, wahlbezogenen und sozialen Themen“ mehr zulassen zu wollen. „Zu viele Vorgaben, zu viel Unsicherheit, zu viel Brüssel“ – so werden Sprecher der Konzerne auf der Rechts-Seite LTO zitiert.

Auf Youtube (gehört zu Google) sollen künftig nur noch „offizielle Stellen von EU-Mitgliedstaaten, die EU selbst oder andere öffentliche Einrichtungen“ für sich werben können, Parteien oder einfache Politiker ohne solches Amt dagegen nicht mehr. Das ist sozusagen der nächste Akt der Installierung neuzeitlicher Majestäten, nachdem in Deutschland ja auch deren Kritik erneut strafbar geworden ist. Für Steinhöfel greift die Verordnung damit in die Meinungs- und Informationsfreiheit, aber ebenso in den politischen Wettbewerb der Parteien und die Berufsfreiheit von Journalisten ein.

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