Genehmigungspflicht für Auslandsreisen per Verwaltungsvorschrift ausgesetzt: Jurist hält Pistorius’ Vorgehen für rechtsstaatswidrig

vor 3 Monaten

Genehmigungspflicht für Auslandsreisen per Verwaltungsvorschrift ausgesetzt: Jurist hält Pistorius’ Vorgehen für rechtsstaatswidrig
Bildquelle: Apollo News

In einem Gastbeitrag für das Magazin Legal Tribune Online kritisiert der Jurist Patrick Heinemann die Aussetzung der Genehmigungspflicht für Auslandsreisen von Männern, die er für rechtsstaatswidrig hält. Die Genehmigungspflicht, nach der Männer zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, beim Karrierecenter der Bundeswehr melden müssen, wurde Ende des vergangenen Jahres eingeführt. Erst Anfang April wurde die Regelung, die seit dem 1. Januar gilt, öffentlich debattiert, und Verteidigungsminister Boris Pistorius setzte sie per Verwaltungsvorschrift aus.

Zwar gibt es im Wehrpflichtgesetz in § 3 Abs. 2 Satz 5 die Möglichkeit für das Verteidigungsministerium, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu erlassen, doch nach der Einschätzung Heinemanns hat das Verteidigungsministerium keine Ausnahme erlassen. Eine Ausnahme würde vorliegen, wenn die Genehmigungspflicht für einen eingeschränkten Personenkreis gälte, zum Beispiel wenn Menschen mit Behinderung von der Regelung ausgenommen wären. Was Pistorius jedoch gemacht hat, ist, die komplette Regelung auszusetzen.

Mit dieser Ausnahme setzt sich das Verteidigungsministerium über die Rechte des Parlaments, das das Gesetz erlassen hat, hinweg und verletzt damit mehrere rechtsstaatliche Prinzipien. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass diese Regelung angeblich aus Versehen eingeführt wurde, wie es mehrfach aus der Politik heißt. Um das Problem mit der ungewollten Genehmigungspflicht zu lösen, schlägt Heinemann als saubere Lösung vor, das Gesetz vom Bundestag ändern zu lassen. Heinemann hält es für möglich, dass die Ausnahme von der Genehmigungspflicht sogar vor das Bundesverfassungsgericht kommen könnte.

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