Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die teilweise Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenkasse. „Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Mitversicherung sei für Frauen auch ein Beschäftigungshemmnis.
Unabhängig vom Sparpotenzial halte sie die Maßnahme an sich für richtig. „Das ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit und Vorsorge – vor allem auch bei der Rente“, sagte sie. Denn wenn Frauen einen sogenannten Midijob mit einem Gehalt von mindestens 603 Euro pro Monat ausüben würden, wären sie schon eigenständig krankenversichert. Das genannte Gehalt entspricht beim aktuellen Mindestlohn einer Arbeitszeit von elf Stunden pro Woche.
Im Referentenentwurf für die Krankenkassenreform, der am Donnerstag vorgelegt wurde, wird die geplante Änderung genauer erklärt. Insgesamt sollen im kommenden Jahr 19,6 Milliarden Euro eingespart werden. Das voraussichtliche Defizit, sollte nichts unternommen werden, beträgt 15,3 Milliarden Euro. Ab 2028 soll dann die beitragsfreie Mitversicherung nur noch für Ehepartner mit Kindern unter sieben Jahren gelten oder für Ehepartner mit Kindern, die schwer behindert sind und sich nicht selbst versorgen können. Auch für pflegende Partner und für Rentner soll die Mitversicherung bestehen bleiben.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











