Das Magazin Euractiv hat vor kurzem einen Entwurf der Liste aller Vorhaben vor, die die EU-Kommission dieses Jahr umsetzen will, publik gemacht. Am Dienstag, den 11. Februar, soll die endgültige Liste von Ursula von der Leyen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgestellt werden. Die EU-Kommissionspräsidentin will einen erneuten Vorstoß unternehmen, damit „Hassrede“ als grenzübergreifendes Verbrechen in der Europäischen Union anerkannt wird.
Bereits 2021, während ihrer ersten Amtszeit als Kommissionspräsidentin, legte die Kommission eine entsprechende Gesetzesinitiative vor. Das Parlament hatte der Gesetzesinitiative zugestimmt, jedoch fand sich im Rat der Europäischen Union bis jetzt keine einheitliche Zustimmung dafür. Denn „Hasskriminalität“ kann nur dann als EU-Straftatbestand eingeführt werden, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen. Im November 2023 forderten Mitglieder des EU-Parlaments erneut, dass die Gesetzesinitiative vorangebracht werden soll.
Straftatbestände müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als „EU-Straftatbestände“ gelten zu können. Diese Voraussetzungen werden in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Die Straftaten müssen grenzüberschreitend sein, die Taten müssen dem Bereich der „besonders schweren Kriminalität“ zugeordnet werden und es darf keine Alternative zur Erweiterung des EU-Straftatbestandes geben, um das Verbrechen in den Griff zu bekommen. Bisher zählen zu den EU-Straftatbeständen unter anderem Menschenhandel, Terrorismus und Geldwäsche. Grenzüberschreitend sei „Hasskriminalität“ nicht nur durch das Internet, sondern auch weil Medien wie Zeitungen Inhalte weit verbreiten können.
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