Die Stuttgarter CDU-Politikerin und ehemalige Bundestagsabgeordnete Susanne Wetterich war in den 1970er Jahren für eine maoistische und kommunistische Organisation aktiv. Nun ging sie gegen diese Aussage vor – genauer gesagt gegen die linke Wochenzeitung Kontext, die darüber berichtet hatte. Wetterich behauptete zunächst, keine Person des öffentlichen Lebens zu sein, weshalb die Berichterstattung unrechtmäßig sei. Doch dann zog Wetterich ihren Antrag zurück.
Kontext hatte über den Radikalenerlass aus den 1970er Jahren berichtet und dabei auch Wetterich als Betroffene erwähnt. Daraufhin ließ Wetterich einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart stellen. Ihre Persönlichkeitsrechte seien „in besonders schwerer Weise“ verletzt worden – sie wurde der Öffentlichkeit „in unzumutbarer Weise“ vorgeführt. Überhaupt bestreitet die CDU-Politikerin, Mitglied in der „KPD-AO“ gewesen zu sein – auch das wurde zum Fokus des Verfahrens Wetterichs gegen Kontext.
Der Prozess fand, wie die Wochenzeitung selbst berichtet, am 25. September statt. Darin wurde Wetterich jedoch weiter belastet: Ein ehemaliger Genosse der Politikerin erinnerte sich, dass die ehemalige Bundestagsabgeordnete in einer Stuttgarter „Zelle“ der maoistischen Organisation besonders aktiv gewesen sei – unter anderem habe sie sogar Geld für den kommunistischen Diktator und Massenmörder von Kambodscha, Pol Pot, gesammelt.
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