Warum die Fusion von Pressekorps und Verfassungsschutz nur Gewinner kennt

vor etwa 1 Jahr

Warum die Fusion von Pressekorps und Verfassungsschutz nur Gewinner kennt
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In seiner Sendung vom 9. Mai befasste sich der ZDF-Weltanschauungsbeauftragte Jan Böhmermann mit Leben und Wirken des 29-jährigen Youtubers Marc-Philipp L., der den Kanal „Clownswelt“ betreibt. Am gleichen Tag erschien auch auf Zeit Online ein Text des Autors Christian Fuchs über L. und dessen Kanal unter der Überschrift „Der rechte Clown“. Fuchs erklärt in der Zeit, was er an dem Betreiber von „Clownswelt“ für problematisch hält und welches Ziel er mit seinem Text verfolgt.

Das gleiche nämlich wie Böhmermann mit seiner Sendung. „Der Mann, der Olaf Scholz als Kriegstreiber beschimpft, sich über den Körper der Grünenpolitikerin Ricarda Lang lustig macht und Greta Thunberg als ‚zurückgeblieben‘ beleidigt“, heißt es in dem Text, „will selbst unerkannt bleiben“. Dieses Recht auf Privatsphäre, finden beide, steht jemandem nicht zu, der sich zwar völlig im Bereich der Meinungsfreiheit bewegt, darin aber nach Ansicht von Zeit und ZDF in der falschen Richtung. ‚Äußert sich über Prominente, will aber selbst unerkannt bleiben‘ – hier deutet sich das Problem der beiden Medien mit der Rechtsordnung schon einmal an. Sie halten offenbar das eine und das andere für einen Widerspruch.

Böhmermanns Leute und der Zeit-Fuchs kontaktierten die Eltern von L., außerdem einen Professor, bei dem er früher studierte, die Metal-Band „Powergame“, in der er bis zum April 2025 spielte, sie drangen also in das Privatleben einer Person ein, um mit den Ergebnissen eine Art Fahndungsaufruf zusammenzustellen. Mit dem Vornamen, der Beschreibung „Gitarrist einer Progressive Metal Band“ und der Zusatzinformation „kleiner Ort in Nordrhein-Westfalen“ konnte jeder aus dem unmittelbaren Umfeld den „Clownswelt“-Betreiber identifizieren, aber eben auch viele andere, sofern sie Google benutzten.

Die Zeit erweckt in ihrem Text außerdem den Eindruck, der Verfassungsschutz beobachte Marc-Philipp L. In Wirklichkeit zitiert das Medium nur eine Sprecherin des Verfassungsschutzes Niedersachen mit der Aussage, die Behörde halte den Kanal „Clownswelt“ für eine „rechtspopulistische Plattform“ mit „Ansätzen neurechten Denkens“. Eine Beobachtung L.s ergibt sich daraus nicht. Böhmermann und Fuchs versäumen auch nicht den Hinweis auf das fehlende Impressum des Kanals. Das verstößt tatsächlich gegen das Gesetz, die zuständige Landesmedienanstalt kann L. nun abmahnen (wobei ein Impressum nicht zwangsläufig einen Klarnamen enthalten muss, Bezeichnung und Anschrift beispielsweise einer Firma würden ausreichen).

Die Argumentationskette der hauptamtlichen Mitarbeiter lautet offenbar: Zielperson ist rechts (Beleg: Macht sich über Ricarda Lang lustig), der Verfassungsschutz stuft den Kanal als irgendetwas ein, des Weiteren hält sich L. nicht an eine bestimme Vorschrift, also gilt das Persönlichkeitsrecht für ihn nicht. Außerdem geht Ermittlungstätigkeit von einem öffentlich-rechtlichen Sender und einem progressiven Hamburger Medium aus. Es macht sich also verdächtig, wer die jeweiligen Sonderbefugnisse in Frage stellt.

Nun gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht allerdings, wie die Bezeichnung schon sagt, allgemein, sogar für Personen, die Jan Böhmermann für rechts hält. Selbst die Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit Straftaten darf in Deutschland nur in engen Grenzen stattfinden – und dass L. mit den Inhalten von „Clownswelt“ gegen irgendwelche Gesetze verstoßen würde, behaupten noch nicht einmal ZDF und Zeit. Darüber hinaus verbietet Paragraf 126 a (StGB) seit 2021 das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten”, auch Doxing genannt, und droht demjenigen, der private Daten einer Person gegen ihren Willen öffentlich macht, um ihr zu schaden, bis zu drei Jahren Haft an.

Das, was die Hauptverwaltung Aufklärung des Mainzer Senders im Verein mit der Zeit dem Publikum lieferte, verstößt nach Ansicht von Fachjuristen sowohl gegen Zivil- als auch gegen Strafrecht. Der Youtuber, meint der Kölner Anwalt Ralf Höcker, könnte gegen den Sender und die Zeitung Unterlassung durchsetzen, dazu einen Schadensersatzanspruch „in niedriger fünfstelliger Höhe“. Höcker hält das Vorgehen der Medien außerdem für strafbar. Das ZDF sieht das erwartungsgemäß anders: Der Sender erklärte, die Böhmermann-Redaktion habe alles richtig gemacht.

Es gibt sehr, sehr viele Medienbeiträge, die sich mit der Schädlichkeit des Doxing befassen, also dem Veröffentlichen privater Daten zum Zweck der Einschüchterung. Beispielsweise: im Archiv des ZDF. Dort erklärte Redakteurin Sarah Tacke im September 2024, wie gut es sei, dass dieses Vorgehen jetzt bestraft werden kann, „egal, gegen wen es sich richtet“. Die Zeit widmete 2019 dem Thema mehrere Beiträge („Eine Waffe namens Doxing“) und rief Betroffene dazu auf, sich bei der Redaktion zu melden.

Screenprint: ZEIT

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Aus den Artikeln ging allerdings hervor, dass man die potentiellen Täter hauptsächlich bis ausschließlich auf der rechten Seite des politischen Spektrums ausmacht. Auch der Tagesspiegel warnte noch 2024 vor Doxing und befürchtete, mit dieser Methode könnte Trumps Umfeld womöglich linke Verfasser von Wikipedia-Artikeln unter Druck setzen. Über die Operation des ZDF berichtete das Blatt allerdings in einem sehr entspannten Ton unter der Überschrift: „Jan Böhmermann enthüllt Identität des rechten YouTubers ‚Clownswelt‘.“

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