Die Beamten des Bundes sollen künftig dreieinhalb Milliarden Euro mehr pro Jahr erhalten. Das plant das Bundesinnenministerium als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr. Die Erhöhungen werden teilweise rückwirkend zum 1. April 2025 umgesetzt. Einfachste Tätigkeiten sollen dann deutlich über dem Mindestlohn bezahlt werden – wegen der besonderen Stellung der Beamten.
Auf Landesebene und in den Kommunen könnte der Mehrbetrag noch erheblich höher ausfallen. Die meisten Beamten werden nämlich bei den Ländern beschäftigt. Die größten Gruppen sind hier Lehrer und Polizisten. Insgesamt machen Beamte etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland aus. Hinzu kommt eine noch größere Gruppe von Angestellten im öffentlichen Dienst sowie Richter und Soldaten.
Im Beamtenverhältnis sind Staatsdiener kaum kündbar und haben ein Recht auf angemessene Versorgung und Fürsorge durch den Dienstherrn – auch für ihre Familie und bis ins Pensionsalter. Daher gibt es Zuschläge für Ehepaare, Kinder und die Beihilfe im Bereich der Krankenversicherung. Im Gegenzug haben die Beamten dem Staat die Treue zu halten und ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind für den Dienstherrn immer verfügbar und haben, anders als Arbeitnehmer, kein Streikrecht.
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