Während die Hauptstadt im Schnee- und Glatteischaos versinkt, sich reihenweise Fußgänger die Knochen brechen und die Rettungsdienste kaum hinterherkommen, lässt sich die Berliner Politik alle Zeit der Welt: Die Lockerung des strikten Streusalzverbots, auf die sich die schwarz-rote Koalition erst nach massivem öffentlichen Druck einigen konnte, soll frühestens Ende Februar in die Tat umgesetzt werden. Und das wäre schon schnell, heißt es aus der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses. „Wenn sich die anderen Fraktionen im Ältestenrat querstellen und eine beschleunigte Behandlung in den Ausschüssen verhindern, wird es noch länger dauern.“
In Berlin gilt seit den 1980er Jahren ein absolutes Verbot für Auftaumittel auf Gehwegen. Damit sollen Straßenbäume geschützt werden, die unter dem Salz leiden. Doch während andere Städte, die ähnliche Verbote haben, Ausnahmen in besonders glatten Wintern zulassen, ist dies im Berliner Straßenreinigungsgesetz nicht vorgesehen. Das hat zuletzt noch einmal das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt, das eine wegen der akuten Gefahrenlage erlassene Streusalz-Ausnahmegenehmigung des Senats wegen Rechtswidrigkeit kippte. Der Naturschutzbund (Nabu) war per Eilantrag dagegen vorgegangen.
Die CDU-Fraktion versucht nun, die Schuld dem Koalitionspartner zuzuschieben. Der christdemokratische Antrag für eine Gesetzesänderung liege seit dem 14. Januar bei der SPD, heißt es. Doch die Sozialdemokraten hätten die Lockerung des Streusalzverbots auf Gehwegen zunächst blockiert. Inzwischen wurde man sich einig. Der Antrag wurde von beiden Regierungsfraktionen gemeinsam eingebracht und soll am 12. Februar in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses behandelt werden.
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