Über 328 Stimmen verfügen CDU, CSU und SPD zusammen im Bundestag. Laut Präsidentin Julia Klöckner (CDU) waren alle 630 Abgeordnete des Hauses am Dienstag zur Abstimmung in den Reichstag gekommen. Doch nur 621 Abgeordnete gaben im ersten Wahlgang ihre Stimmen ab, einer davon machte seine ungültig. Zwar erreichte Merz noch eine relative Mehrheit von 310 zu 307 Stimmen bei drei Enthaltungen. Doch im ersten Wahlgang hätte Merz eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 316 von 630 Stimmen.
Nun kann Merz im zweiten Wahlgang gewählt werden. Der beginnt gegen 15.15 Uhr. Eigentlich wäre das laut Satzung nicht möglich gewesen. Doch eine Sonderklausel sieht vor, dass ein zweiter Wahlgang am gleichen Tag stattfinden kann, wenn eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen dies befürwortet. Dies war möglich, weil Friedrich Merz und die Union sich an die Linken gewandt haben und diese zugestimmt haben. Merz macht dafür seinen Hattrick komplett: Für seine Kanzlerschaft verbeugt er sich nicht nur bis zur Erkenntnislosigkeit vor der SPD und den Grünen – sondern nun auch vor der Linken. Obwohl die Union ausdrücklich beschlossen hat, nicht mit den indirekten Nachfolgern der SED zusammenarbeiten.
Hinter diesen Szenarien versteckt sich noch viel Konjunktiv. Genauso wie hinter der Suche nach den Verrätern. Sicher ist nur, dass es die gegeben haben muss. Über 328 Stimmen verfügen CDU, CSU und SPD im Bundestag zusammen, nur 310 davon hat Merz erhalten. Vorausgesetzt, dass der CDU-Chef keine Stimmen aus den Reihen der Opposition erhalten hat, dann haben ihm 18 Abgeordnete der Regierungsfraktionen die Stimme verweigert. Im anderen Fall sogar mehr.
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