Mit Wahlversprechen ist das so eine Sache: Nicht unbedingt muss der Wähler sie glauben, oft haben sie eher wahltaktischen Charakter und gleichen Verlautbarungen, die im Wahlkampf zur Schärfung des eigenen Profils formuliert werden.
Doch Wahlversprechen können den später Regierenden auch auf die Füße fallen: Etwa dann, wenn offensichtlich wird, dass es eine Diskrepanz zwischen den Versprechen und der durchgesetzten Politik gibt. Und damit sind wir bei der Union, deren Kanzlerkandidat Friedrich Merz unmittelbar vor seiner Wahl versprach: „Links ist vorbei“. In seine Kanzlerschaft fällt nun, nach gerade einmal zwei Monaten, die Personalie Frauke Brosius-Gersdorf.
Am 11. Juli 2025 soll der Bundestag drei neue Verfassungsrichter wählen, darunter Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD nominiert wurde. Die Wahl ist von enormer Tragweite, da das Bundesverfassungsgericht nicht ohne Grund als „Hüter des Grundgesetzes“ gilt. Wer dort sitzt, trifft Entscheidungen – und prägt die Rechtsordnung für Jahrzehnte. Brosius-Gersdorf, die als potenzielle Vorsitzende des zweiten Senats und ab 2030 als Präsidentin des Gerichts gehandelt wird, würde eine Schlüsselposition zukommen – und könnte in dieser Position die Leitplanken deutscher Rechtsprechung definieren.
Um gewählt zu werden, braucht die Professorin, die an der Universität Potsdam lehrt, zwei Drittel der Stimmen im Deutschen Bundestag. Die Verfassungsrichter werden dabei je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt, dieses Mal ist der Bundestag an der Reihe. Die SPD stellt zwei Kandidaten auf – neben Brosius-Gersdorf nominierte sie Ann-Katrin Kaufhold –, daneben benannte die Union den Richter Günter Spinner. Über das Amt des Vizepräsidenten im Verfassungsgericht selbst entscheidet dann der Bundesrat.
Die 54-jährige Brosius-Gersdorf ist dabei nicht irgendwer: So plädierte die Juristin etwa für ein Verbot der AfD und erklärte in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien.“ Zudem befürwortet sie eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts und erklärte, die Menschenwürde gelte „erst ab Geburt“, was der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht.
Ihre Unterstützung für eine Corona-Impfpflicht und die Forderung nach Gendersprache im Grundgesetz unterstreichen die linksideologische Positionierung der Juristin. Der Völkerrechtler Volker Boehme-Nessler nannte Brosius-Gersdorf eine „befangene Kandidatin“ und attestierte: „Vor diesem Anforderungsprofil kann Frauke Brosius-Gersdorf, die Kandidatin, nicht bestehen.“ Sie äußere sich klar und nicht selten „apodiktisch“ zu hochpolitischen und äußerst umstrittenen Fragen. „Ihre Äußerungen zur Impfpflicht, zum Gendern, zum AfD-Verbot, zur Strafbarkeit der Abtreibung, zum Kopftuch-Verbot im Gerichtssaal sind deutlich – und sie entsprechen dem rotgrünen Mainstream“, so Boehme-Nessler in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung Welt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











