Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, sorgte mit ihrer rechtlichen Position zur Menschenwürde und zum Schwangerschaftsabbruch für Aufregung: In ihrem 2024 im Sammelband „Rechtskonflikte“ veröffentlichten Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ argumentiert die 54-Jährige, dass die Annahme, Menschenwürde gelte automatisch für jedes menschliche Leben, ein „biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“ sei.
In dem Fachaufsatz, der NIUS vorliegt, kommt sie zu dem Schluss, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen.
Brosius-Gersdorf stellt sich damit gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1993 entschied: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu“ (BVerfGE 88, 203). Das Gericht verpflichtete den Staat, ungeborenes Leben zu schützen und diesen Schutz im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern. Die Juristin hingegen betont: „Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











