In Deutschland wird ein Syrer freigesprochen, der in seinem Heimatland für seinen Bruder eine Zwölfjährige als „Braut“ gekauft hat. Währenddessen verurteilt ein deutsches Gericht eine Frau, die einen Eritreer ersticht, nachdem der sie sexuell belästigt hat, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren – um Notwehr geltend machen zu können, hätte sie es eben drauf ankommen lassen müssen, ob ein unmittelbarer Angriff erfolgen würde.
Ein Angriff, gegen den jene Frau sich nicht erfolgreich hatte wehren können, gegen die nun geurteilt wurde, dass sie dem Vergewaltiger, der sie geschwängert hat, Umgangsrecht mit ihrem Kind einzuräumen habe – der Täter erhoffte sich über die Feststellung der Vaterschaft ein Bleiberecht. Sie hätte das Kind ja auch abtreiben können, so die zynische Begründung.
Frauen als juristisches Freiwild. Man sollte meinen, dass solch haarsträubend frauenfeindliche Urteile Franziska Brantner Anlass böten, sich zu echauffieren, oder noch besser, sich für das Wohl von Frauen und Mädchen einzusetzen. Stattdessen zieht Brantner, wie auch Britta Haßelmann in ihrem wohlkalkulierten Wutausbruch im Bundestag, die Frauenkarte nur dann, wenn es darum geht, privilegierte Gesinnungsgenossinnen vor berechtigter Kritik abzuschirmen, und eben jene Kritik zu delegitimieren. Ansonsten überlässt sie Frauen sich selbst.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











