Schuldspruch gegen Le Pen: Versuch einer politischen Vernichtung

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Schuldspruch gegen Le Pen: Versuch einer politischen Vernichtung
Bildquelle: Tichys Einblick

Dieses Urteil kam dann doch mit kaum so erwarteter Härte. Marine Le Pen und acht weitere EU-Abgeordnete aus dem Rassemblement national (RN) wurden der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden. Das erklärte das Pariser Gericht in seinem Urteilsspruch vom Montagmorgen, der derzeit noch unter großer Medienaufmerksamkeit verlesen wird. Anderthalb Stunden hörte sich auch Marine Le Pen das Urteil an, bevor sie den Gerichtssaal gegen zwölf Uhr sichtlich genervt verließ.

Der Gesamtschaden betrug laut den Richtern 2,9 Millionen Euro, weil Fraktionsmitarbeiter für die Partei Le Pens gearbeitet hätten. Es handele sich nicht um einzelne „Fehler“, sondern ein System, so die vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis. Kritiker des Urteils wiesen darauf hin, dass es keine „fiktiven Anstellungsverhältnisse“ und keine persönliche Bereicherung gegeben habe.

Das genaue Strafmaß für die neun politischen Angeklagten (wie auch die zwölf anderen) bleibt noch unklar. Die Richterin kündigte an, dass dies noch etwas dauern könne. Zuerst müssten einige Dinge erläutert werden. Für Le Pen hat die Staatsanwaltschaft vorab ein fünfjähriges Kandidierverbot (Verlust des passiven Wahlrechts auf Zeit), fünf Jahre Haft (davon zwei auf Bewährung) und eine Geldstrafe von 300.000 Euro gefordert. Allein diese Geldstrafe liegt sehr hoch. Müsste Le Pen zudem in Haft, wäre der auch politische Rufschaden für sie ungleich höher.

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