Öffentlich nahm kaum jemand Notiz von jener kleinen Szene am Rande der 53. Sitzung des Deutschen Bundestags am vergangenen Donnerstag, als Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) nach der Rede des AfD-Abgeordneten Ruben Rupp das Wort ergriff: „Herr Abgeordneter, ich behalte mir vor, die Eingangsbemerkungen zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein daraufhin anschauen zu lassen und es nochmal anzuhören, ob es unwahre Tatsachenbehauptungen beinhaltet, die Sie in Ihren Formulierungen haben. Ich behalte es mir vor. Ich habe es nur angekündigt, damit es transparent ist, warum ich das hier tue.“ Jeder könne sich die „Markus Lanz“-Sendung ansehen und sich selbst ein Urteil bilden, ob das so stimme.
Ein scheinbar normales Geplänkel am Rande einer ansonsten wenig spektakulären Parlamentssitzung. In Wahrheit geht diese Szene an den Wesenskern der parlamentarischen Demokratie schlechthin.
AfD-Abgeordneter Ruben Rupp
Das Bundestagspräsidium, die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter haben viele Aufgaben – die inhaltliche Bewertung der Abgeordnetenreden gehört eindeutig nicht dazu. Es widerspricht sogar dem freien Mandat der Volksvertreter, die ausschließlich ihrem Gewissen verantwortlich sind, von der Sitzungsleitung in drohender Rhetorik („ich behalte mir vor …“) darüber belehrt zu werden, dass man die Richtigkeit ihrer Weltsicht prüfen werde.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











