Der Deutsche Anwaltverein übt scharfe Kritik an dem von Justizministerin Stefanie Hubig geplanten Verbot, bestimmte Körperteile „in sexuell bestimmter Weise“ zu fotografieren oder zu filmen, selbst wenn sie bekleidet sind. Die von der SPD-Politikerin vorangetriebene Strafrechtsverschärfung gehe „in der vorgeschlagenen Fassung zu weit“, schreibt der Juristenverband in einer vernichtenden Stellungnahme zu Hubigs Gesetzespaket gegen „digitale Gewalt“ und fordert dessen ersatzlose Streichung.
Ansonsten „droht eine flächendeckende Pönalisierung (Unter-Strafe-Stellen) bzw. Verdächtigung alltäglicher Aufnahmesituationen, deren strafrechtliche Bewertung sich allein aus den Innenvorgängen des Aufnehmenden ergäbe“, warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) und erläutert seine Kritik anhand lebensnaher Beispiele.
„Eine Aufnahme der bekleideten weiblichen Brust einer Athletin bei einem Beachvolleyball-Wettkampf, der Badehose eines Schwimmers oder des Rocks einer Tänzerin auf einem Stadtfest wird nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild zusätzlich sexualisiert, sondern erst durch das, was im Kopf des Aufnehmenden vorgeht“, so der DAV.
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