Im Verbotsverfahren um das Compact-Magazin legte Innenministerin Nancy Faeser dem Bundesverwaltungsgericht neue Beweise vor. Das berichtet der Tagesspiegel. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte gegenüber dem Tagesspiegel: „Dabei wurden die Beweismittel, die im Rahmen des Verbotsvollzugs sichergestellt wurden, ausgewertet und daraus gewonnene verfahrensrelevante Erkenntnisse in den Klageerwiderungsschriftsatz aufgenommen.“ Zum Inhalt des Schriftsatzes äußerte sich das Ministerium nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Im Juli hatte die Innenministerin das Magazin durch das Vereinsrecht verbieten lassen. Kritiker warfen ihr vor, damit die Pressefreiheit umgangen zu haben. Auf das Vereinsverbot hin wurden von mehr als 300 Polizisten Speichermedien, Akten und auch Büromöbel beschlagnahmt. Der Herausgeber Jürgen Elsässer stellte einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht und eine Anfechtungsklage. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und entschied Mitte August, dass das Verbot des Magazins vorerst aufgehoben ist, bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt (Apollo News berichtete). Beschlagnahmte Vermögensgegenstände mussten zurückgegeben werden.
Allerdings entschied das Verwaltungsgericht auch, dass Beweismaterial, das beim Einsatz sichergestellt wurde, vor der Rückgabe an das Compact-Magazin kopiert und anschließend ausgewertet werden darf. Obwohl also das Verbot, das Grundlage für den Einsatz war, vorerst aufgehoben wurde, durften Beweismittel, die aufgrund des Verbots erlangt wurden, im weiteren Verfahren verwendet werden. Wie der Tagesspiegel m schreibt, könnte es sein, dass im Innenministerium genau so kalkuliert wurde.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











