Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat die „fachliche Qualität“ eines Antrags der AfD-Fraktion zur Vereinfachung des Steuerrechts gewürdigt. Die Autoren hätten sein „Konzept gelesen und weitergedacht“, erklärte der Steuerrechtler im Interview mit der Welt. Eine „radikale Steuerreform“ sei „kein Elitenprojekt“, sondern ein „Freiheitsprojekt für die Mitte“ und eine „gute Idee“.
Es brauche „eine Steuerordnung, die Leistung belohnt, Familien schützt und Gestaltungslücken schließt“, erklärte Kirchhof. Seinen Reformvorschlag legte er 2011 unter dem Titel „Bundessteuergesetzbuch“ ausformuliert auf gut 1.000 Seiten vor – das ist ein Bruchteil des Umfangs des heutigen Steuerrechts.
Kernforderungen waren die Senkung der Einkommensteuersätze auf maximal 25 Prozent und zur Gegenfinanzierung die Streichung fast aller Ausnahmen und Absetzmöglichkeiten. „Gut Verdienende“ sollten sich nicht mehr „‚arm rechnen‘ können“, sondern mit „realen 25 Prozent“ belastet werden. Die CDU griff eine Frühfassung des Konzepts im Wahlkampf 2005 teilweise auf. Angela Merkel machte Kirchhof damals zum Schattenfinanzminister für ein schwarz-gelbes Kabinett.
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