Der Europarat kritisiert eine Initiative von neun EU-Staaten, die fordern, kriminelle Ausländer leichter abschieben zu können. In einem offenen Brief hatten die Staaten am Donnerstag erklärt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Menschenrechtskonvention zu weit auslege und damit Kompetenzen überschreite. Dadurch würde der nationale Handlungsspielraum eingeschränkt werden, heißt es in dem Brief. Die Urteile des EGMR sind bindend für die Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichner fordern eine „neue und offene Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention“.
Der Europarat ist unabhängig von der EU und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in insgesamt 46 europäischen Ländern zu überwachen. Neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören dazu unter anderem Aserbaidschan, die Türkei oder Moldawien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 von den Mitgliedern des Europarates gegründet und arbeitet auf Grundlage der Menschenrechtskonvention.
Zu den neun Unterzeichnern des offenen Briefes gehören die Länder Dänemark und Italien, Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen. Die Initiative dazu war von Italien und Dänemark ausgegangen, wie Euractiv am 13. Mai berichtete. In dem Schreiben heißt es, dass sich die Welt stark verändert habe, seit die Menschenrechtskonvention eingeführt wurde. „Allerdings leben wir heute in einer globalisierten Welt, in der Menschen in einem völlig anderen Ausmaß über Grenzen hinweg migrieren.“
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











