Laut dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes besteht der Verdacht, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ihre Gemeinnützigkeit verwenden, um verdeckt Wirtschaftsinteressen oder Lobbyarbeit durchzuführen. So haben vor allem NGOs, die umweltpolitisch tätig sind, teilweise 700.000 Euro bekommen, um Einfluss auf das EU-Parlament auszuüben (Apollo News berichtete).
In dem Bericht des EU-Rechnungshofes heißt es: „Einige wichtige Aspekte des NGO-Status wurden nicht überprüft, beispielsweise, ob durch Vertreter staatlicher Stellen in Leitungsgremien von NGOs eine staatliche Einflussnahme erfolgt“. Problematisch sei vor allem, dass in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Kriterien für die Einstufung als NGO vorliegen, heißt es in dem Bericht, der Focus online vorliegt.
So dürfen in Polen NGOs keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Außerdem dürfen die NGOs keine Forschungseinrichtungen oder Unternehmen sein. „Auch politische Parteien und deren Stiftungen, Gewerkschaften sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände können keine NGO sein“, heißt es weiter. Im Unterschied dazu gelten in Deutschland auch Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände als NGO.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











