Werte Leser, bitte erschrecken Sie nicht, wenn dieser Morgen der Bürokratierepublik Deutschland prototypisch beginnt, Aus der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ elektronischer Geräte will Justizministerin Hubig bis Ende Juli nationales Recht machen (NOZ).
Hersteller sollen verpflichtet werden, Produkte „während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren“ und Ersatzteile vorrätig zu halten: zehn Jahre für Waschmaschinen und Wäschetrockner, für Smartphones mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion. Mehr Produkte sollen so hergestellt werden müssen, sich tatsächlich reparieren zu lassen und die Wirtschaft kreislauforientiert auszurichten. Keine Software soll mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert, und bei der Reparatur durch Dritte sollen nicht nur Originalteile verwendet werden können. Ein Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie auf Ersatzteile sind weitere Details des Gesetzesentwurfs. Ferner soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist, was bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung bedeuten könnte. Und das Gewährleistungsrecht soll verlängert werden können, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.
Werte Leser, stellen Sie sich bitte vor, welche Bürokratie errichtet werden muss, um die Einhaltung aller genannten Details zu erzwingen und zu überwachen.
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