Die überbordende Bürokratie und Regulierung auf EU-Ebene setzen der Landwirtschaft stark zu. Vor allem die Vorbereitung auf die Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR), die für große Unternehmen ab dem 30. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt, stellt viele Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Kleine und mittlere Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit, die Vorgabe umzusetzen. Die Kaffeeindustrie steht unter besonders großem Druck.
Konkret schreibt die EUDR-Verordnung vor dem Hintergrund des Umweltschutzes vor, dass Hersteller und Importeure nachweisen müssen, dass ihr Kaffee nicht auf Flächen angebaut wurde, die nach 2020 gerodet wurden. Bei Verstößen drohen Unternehmen erhebliche Sanktionen. Neben der Einziehung der betroffenen Waren kann ein Bußgeld verhängt werden, das bis zu vier Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes betragen kann.
Das Problem: Zahlreiche Bauern könnten als Regelverletzer eingestuft werden, da waldähnliche Anbauflächen in älteren Karten häufig als Wald klassifiziert wurden. Dem niederländischen Kaffee- und Teehersteller JDE Peet’s zufolge droht daher Millionen von Kleinbauern trotz nachhaltiger Bewirtschaftung der Ausschluss von wichtigen Absatzmärkten.
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