Die Regulierungswut der Europäischen Union ist auch in der Verpackungsindustrie angekommen. Ende März veröffentlichte die Kommission einen 57 Seiten langen Leitfaden mit weiteren Hinweisen dazu, wie die 124 Seiten lange Verordnung über Verpackungen (2025/40) umzusetzen sei. Denn bei Herstellern hätten sich laut der EU-Kommission viele Fragen ergeben, wie sich Vorgaben praktisch umsetzen lassen.
Die EU-Verordnung ist seit 2025 in Kraft. Die Vorgaben für die Verpackungen gelten frühestens ab August 2026, teilweise in einem gestaffelten System auch erst in späteren Jahren. So gibt es beispielsweise Vorschriften dazu, wie viel Recyclingplastik in Plastikverpackungen enthalten sein soll.
So müssen beispielsweise Einwegtrinkflaschen ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen. Zehn Jahre später soll eine Einwegflasche dann zu 65 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen. Für andere Arten von Plastikverpackungen – wie beispielsweise Plastiktüten, die beim Versand von Kleidung eingesetzt werden – gilt ab 2030 eine Mindestrecyclingquote von 35 Prozent.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











