Ab nächsten Montag, dem 10. Februar, können bis zu vier Gramm UV-behandeltes Mehlwurmpulver in einhundert Gramm Brot und Kuchen enthalten sein, also vier Prozent. Durch die UV-Behandlung steigt der Vitamin-D3-Gehalt in dem Pulver, sodass es in ausreichender Menge in Nahrungsmitteln als Vitaminlieferant dienen kann. Am 10. Februar tritt die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission” in Kraft. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Es ist vorgesehen, dass das Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor, also Mehlwürmern, in Lebensmitteln wie Brot, Kuchen, Käse, Obstkompott oder Teigwaren verwendet werden darf. Die Mehlwürmer werden getrocknet, gemahlen und mit UV-Licht behandelt. Nach der Behandlung mit UV-Licht ist der Vitamin-D3-Gehalt des Pulvers erhöht. Überschreitet der Vitamin-D3-Gehalt in einem Lebensmittel durch die Zugabe des Mehlwurmpulvers eine bestimmte Grenze, so muss auf der Packung des Produktes folgender Hinweis stehen: „Enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“. Die Menge des Vitamins muss dann auch in der Nährwerttabelle angegeben werden.
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 regelt Lebensmittelvorgaben. Laut dieser Verordnung muss Vitamin D ausgewiesen werden, wenn 100 Gramm eines Lebensmittels mehr als 0,75 Mikrogramm Vitamin D enthält. Außerdem muss auf der Produktpackung auch darauf hingewiesen werden, dass Mehlwurmpulver enthalten ist: „Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet ‚UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)‘“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











